D | Bedienungsanleitung
Recycling-Alternative zur Rücksendeauf-
forderung: Der Eigentümer des Elektroge-
rätes ist alternativ anstelle Rücksendung
zur Mitwirkung bei der sachgerechten
Verwertung im Falle der Eigentumsaufga-
be verpflichtet. Das Altgerät kann hierfür
auch einer Rücknahmestelle überlassen
werden, die eine Beseitigung im Sinne
der nationalen Kreislaufwirtschafts und
Abfallgesetzes durchführt. Nicht betroffen
sind den Altgeräten beigefügte Zube-
hörteile und Hilfsmittel ohne Elektrobe-
standteile.
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