Sicherheitshinweise Und Richtlinien Für Den Einsatz Von Maschinen-Schraubstöcken - Rohm RKD Instructions De Service

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1. Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz
Vor Inbetriebnahme des NC-Kompaktspanners ist folgendes zu beachten:
Das mit Tätigkeiten am NC-Kompaktspanner beauftragte
Personal muß vor Arbeitsbeginn die Bedienungsanlei-
tung und hier besonders das Kapitel "Sicherheitshin-
weise" gelesen haben.
Die Sicherheit beim Bearbeiten von Werkstücken hängt
weitgehend von dem richtigen Einsatz und der fachge-
rechten Handhabung des Spannmittels ab.
Unsachgemäßes Handhaben und Arbeiten kann die
Funktion des NC-Kompaktspanners beeinträchtigen. Es
besteht Gefahr durch sich lösende und herausschleu-
dernde Werkstücke.
1. Montage, Bedienung und Wartung müssen fachgerecht
ausgeführt werden.
2. Bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer
Handhabung des NC-Kompaktspanners können von
ihm Gefahren ausgehen.
3. Der Bediener ist verpflichtet, den NC-Kompaktspanner
nur im einwandfreien Zustand zu betreiben.
4. Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise ist zu
unterlassen.
5. Der Bediener ist verpflichtet, eintretende Änderungen,
die das sichere Arbeiten mit dem NC-Kompaktspanner
beeinträchtigen, sofort zu melden.
6. Änderungen oder Umbauten, die die Sicherheit des
NC-Kompaktspanners beeinträchtigen, sind nicht
gestattet.
7. Bei Reparatur oder Instandsetzung des NC-Kompakt-
spanners dürfen nur Original-Ersatzteile des
Herstellers verwendet werden.
Reparaturen sind nur von Fachkräften durchzuführen.
8. Die länderspezifischen Arbeits- und Unfallverhütungs-
vorschriften sind zu befolgen.
9. Es gelten die europäischen bzw. länderspezifischen
Maschinen-Richtlinien.
10. Ergänzend zur Bedienungsanleitung sind die allge-
meingültigen, gesetzlichen und sonstigen verbindlichen
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Unfallschutz
zu beachten.
11. Die Angaben und Empfehlungen in der Bedienungsan-
leitung sind genau zu beachten.
12. Wenn keine anderen Angaben, dann ist beim Spannen
die Handkurbel immer im Uhrzeigersinn zu drehen.
Beim Drehen gegen den Uhrzeigersinn droht Gefahr
für Personen und den NC-Kompaktspanner durch sich
lösende Werkstücke.
13. Die Aufspannung des Schraubstockes darf nur auf
einer verformungsstabilen Unterlage vorgenommen
werden.
14. Die Spannpratzen und Befestigungsschrauben müssen
entsprechend der Bedienungsanleitung angebracht
werden.
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von Maschinen-Schraubstöcken
15. Nach längerer Ruhezeit muß der Schraubstock vor
erneutem Einsatz auf einwandfreie Funktion geprüft
werden.
Dazu gehört in der Regel die Kontrolle der Spannkraft
und des Spannbereichs.
16. Die Prüfung der Spannkraft muß über ein geeignetes
Meßverfahren erfolgen, z.B. hydraulische Kraftmeß-
dose, elektronische Kraftmesser. Die gemessene
Spannkraft muß mindestens 80% der max. Spannkraft
betragen.
17. Bei NC-Kompaktspannern, die ein Versetzen der
Spannbacken beinhalten, ist auf genügend Restspann-
weg in der Endstellung zu achten.
18. Bei hydraulischen NC-Kompaktspannern, die zum An-
trieb einen Druckübersetzer oder ein Hydraulik-Aggre-
gat benötigen, muß bei Ausfall der Primärenergie die
Spannkraft mindestens solange erhalten bleiben, bis
die Maschine stillgesetzt oder das Werkzeug aus dem
Arbeitsbereich gefahren werden kann.
19. Mechanisches Spannen ist bei den hydraulisch betätig-
ten NC-Kompaktspannern unzulässig.
20. Die Hydraulikzuleitungen für die Spanneinrichtung
müssen auf den maximalen Betriebsdruck ausgelegt
und gegen mechanische Zerstörung geschützt sein.
21. Wird z.B. im Palettenbetrieb der hydraulische NC-Kom-
paktspanner von der Hydraulikzuleitung abgekoppelt,
so ist vor dem Einsatz die Dichtigkeit des Hydrauliksy-
stems in abgekoppeltem Zustand zu überprüfen. Der
Druck muß mindestens solange erhalten bleiben, so-
lange die Taktzeit dauert.
22. Beim Spannen der Werkstücke ist darauf zu achten,
daß die Spannflächen voll zum Tragen kommen. Ist
dies nicht der Fall, z.B. durch zu große Winkel oder
Parallelitätsfehler des Werkstückes, müssen geeignete
Backen aus dem Zubehörprogramm, z.B. Pendelbak-
ken, unter Umständen spezielle Spannbacken, einge-
setzt werden.
23. Der NC-Kompaktspanner darf nur zum Spannen von
festen Werkstücken verwendet werden.
Bei elastischen Werkstücken und ungenügender
Spannkraft besteht Verletzungsgefahr durch sich lö-
sende und herausschleudernde Werkstücke.
24. Bei NC-Kompaktspannern, die mit selbsttätiger Kraft-
übersetzung ausgerüstet sind, deren Übersetzung we-
gabhängig funktioniert, ist auf folgendes zu achten:
Beim Spannen von Werkstückpaketen oder unebenen
durchgebogenen Werkstücken, oder Werkstücken mit
starker Gratbildung müssen diese soweit mechanisch
vorgespannt werden (ohne Kraftübersetzer), bis die
Nachgiebigkeit aufgehoben ist. Erst dann darf die
Hochdruckkraft eingesetzt werden.
25. Werden überhohe oder überlange Werkstücke
gespannt, sind diese durch entsprechende Hilfseinrich-
tungen, z.B. Anschläge oder Auflagen, zu sichern. Um
Vibrationen zu vermeiden, sind unter Umständen spe-
zielle Spannbacken oder mehrere Spannstellen erfor-
derlich.

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