Reinigung Und Wartung; Entsorgung; Garantiebedingungen - VALERA X-CUT Instructions D'utilisation

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REINIGUNG UND WARTUNG

Reinigung und Wartung sind nach jedem Gebrauch durchzuführen.
• Wartungs- und Austauscharbeiten jeder Art stets nur bei AUSGESCHALTETEM und vom Akku-Ladegerät
getrennten Gerät ausführen.
• Das Gerät nicht in Wasser tauchen!
• Nach jedem Gebrauch den Aufsteckkamm abnehmen und Haarreste vom Schneidkopf und seinem Sitz mit
dem Bürstchen entfernen.
• Das Gerätegehäuse mit einem weichen, eventuell leicht feuchten Tuch reinigen. Keinesfalls Lösemittel oder
Scheuermittel verwenden!
• Den Schneidkopf (Abb. 6) abnehmen und die Klingen und den Sitz des innenliegenden Motorzapfens
regelmäßig ölen. Falls nach längerem Gebrauch und trotz ordnungsgemäßer Reinigung und Ölung die
Schneidleistung des Gerätes nachlässt, muss der Schneidkopf ersetzt werden.
• Der Aufsteckkamm kann nach Gebrauch und Reinigung des Gerätes wieder auf den Schneidkopf aufgesetzt
werden, da er auch eine Schutzfunktion hat.

ENTSORGUNG

• Das Gerät muss entsprechend den Umweltschutzvorschriften entsorgt werden.
Dieses Gerät erfüllt die Bestimmungen der europäischen Richtlinien 2014/30/EU, 2014/35/EU,
2009/125/EC und der Verordnung (EC) Nr. 278/2009.

GARANTIEBEDINGUNGEN

VALERA leistet für dieses Gerät – zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus Kaufvertrag
- dem Endabnehmer gegenüber eine Garantie zu nachstehenden Bedingungen:
1. Für dieses Gerät gelten die Garantiebedingungen unseres Händlers im Verkaufsland. In der Schweiz und in
den Ländern, wo die europäische Verordnung 44/99/CE gilt, beträgt die Garantiezeit 24 Monate bei privatem
Gebrauch und 6 Monate bei gewerblichem oder einem solchen gleichzusetzenden Gebrauch. Die Garantiezeit
beginnt am Kauftag des Gerätes, der durch die ausgefüllte Garantiekarte oder einen sonstigen Kaufbeleg
nachzuweisen ist.
2. Die Garantie wird nur bei Vorlage der Garantiekarte oder eines Kaufbeleges geleistet.
3. Die Garantieleistung umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden Mängel des Gerätes,
die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen. Die Behebung der Mängel kann nach unserer
Wahl durch Instandsetzung oder durch Umtausch des Gerätes erfolgen. Nicht unter Garantie fallen Mängel
oder Schäden, die durch nicht vorschriftsmässigen elektrischen Anschluss, durch unsachgemässe
Handhabung sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstanden sind.
4. Weitere Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Ersatz ausserhalb des Gerätes entstandener
Schäden, sind - soweit die Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
5. Die Garantieleistungen werden ohne Berechnung durchgeführt; sie bewirken weder eine Verlängerung noch
einen Neubeginn der Garantiezeit.
6. Diese Garantie erlischt bei Eingriff nicht autorisierter Stellen.
Sollten Sie die Garantie in Anspruch nehmen müssen, dann senden Sie bitte das defekte Gerät gut verpackt
an eine unserer autorisierten Service-Stellen. Vergessen Sie nicht, unbedingt die Garantiekarte und/oder den
Kaufbeleg beizufügen, da ohne diese keine Garantieleistung erfolgen kann.
Das Symbol
auf dem Produkt oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht als
normaler Haushaltsabfall zu behandeln ist, sondern an einem Sammelpunkt für das Recycling von elektrischen
und elektronischen Geräten abgegeben werden muss. Durch Ihren Beitrag zum korrekten Entsorgen dieses
Produktes schützen Sie die Umwelt und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Umwelt und Gesundheit werden
durch falsches Entsorgen gefährdet. Weitere Informationen über das Recycling dieses Produkts erhalten Sie
von Ihrem Rathaus, Ihrer Müllabfuhr oder dem Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben.
VALERA ist eine eingetragene Schutzmarke der Ligo Electric S.A. - Schweiz
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