Statusanzeigen Am Ladegerät; Entsorgung - AL-KO C130 Traduction De La Notice D'utilisation Originale

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  • FRANÇAIS, page 34

Entsorgung

VORSICHT!
Brandgefahr beim La-
den!
Das Ladegerät erwärmt
sich beim Laden. Es be-
steht die Gefahr eines
Brandes, wenn das Lade-
gerät auf einen leicht
brennbaren Untergrund
gestellt und nicht ausrei-
chend belüftet wird.
Das Ladegerät immer
auf einem nicht-brenn-
baren Untergrund und in
nicht-brennbarer Umge-
bung betreiben.
1. Schieben Sie den Akku (01/1) in das Ladege-
rät (01/2) ein und stecken Sie den Netzste-
cker (01/3) in die Steckdose.
Der Ladevorgang beginnt, und die LED zur
Anzeige des Betriebszustandes (02/1) blinkt
grün.
2. Beobachten Sie die LED (02/1). Wenn die
LED (02/1) dauerhaft grün leuchtet, ist der
Ladevorgang abgeschlossen. Ladedauer für
den jeweiligen Akku: siehe technische Daten.
3. Ziehen Sie den Netzstecker (01/3) ab, wenn
die LED (02/1) dauerhaft grün leuchtet.
4. Drücken Sie den Einrastknopf (01/4) auf der
Unterseite des Akkus und halten Sie ihn ge-
drückt. Ziehen Sie dann den Akku (01/1) aus
dem Ladegerät (01/2).
HINWEIS
Beim Herausziehen des Akkus aus dem
Ladegerät den Einrastknopf an der Un-
terseite des Akkus gedrückt halten, da-
mit der Akku entriegelt wird.
4.2
Statusanzeigen am Ladegerät
Die LED (02/1) am Ladegerät signalisiert den La-
dezustand des Akkus und den Betriebszustand
des Ladegerätes. Die Symbole (02/2) auf dem
Ladegerät veranschaulichen diese Zustände:
441633_d
Sym-
LED
bol
LED (02/1) leuchtet grün: Akku ist voll
geladen.
LED (02/1) blinkt grün: Akku lädt.
LED (02/1) leuchtet rot: Es befindet sich
kein Akku im Ladegerät.
LED (02/1) blinkt rot: Akku ist zu heiß
und wird deshalb nicht geladen.
HINWEIS
Temperaturbereich für den Ladebetrieb
und Ladezeit bis zur Vollaufladung: sie-
he technische Daten.
Verkürzt sich die Betriebszeit des Akkus
wesentlich trotz Vollaufladung, ist der
Akku verbraucht und gegen einen neuen
Original-Akku auszuwechseln.
5 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht
fest im Altgerät verbaut sind, müssen
vor der Abgabe entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batte-
riegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Ge-
brauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverant-
wortung für das Löschen seiner perso-
nenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
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