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Tigrip TGF 0,3/150 Traduction De Mode D'emploi page 3

Pinces à tôle

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PrüFunG Vor Der ersTen
inBeTrieBnAHme
Laut bestehenden nationalen/internationalen
Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des
Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach
Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine
befähigte Person geprüft werden.
ACHTunG: Die jeweiligen Einsatzbedingun-
gen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fach-
werkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung
(im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksam-
keit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf
den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hin-
sichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden
Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfun-
gen und die sachgemäße Reparaturdurchfüh-
rung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um
Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen
und Gleitflächen sind leicht zu schmieren.
Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu
reinigen.
PrüFunG Vor ArBeiTsBeGinn
- Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf
Beschädigungen, Risse oder Verformungen
hin zu überprüfen.
- Das Lastaufnahmemittel muss sich leicht-
gängig öffnen und schließen lassen.
- Der Arretierhebel muss leichtgängig sein und
beim Ziehen muss eine deutliche Federkraft
spürbar sein.
- Bei einem Verschleiß an den Nocken und
der Rastung von mehr als 1 mm ist eine
Instandsetzung erforderlich (Fig. 5).
überprüfung der Anschlagkette
- Anschlagketten müssen regelmäßig gem.
DIN 685-5 geprüft werden. Insbesondere
bei einem Verschleiß von mehr als 10% der
Nenndicke der Glieder müssen sie erneuert
werden.
- Anschlagketten müssen auf äußere Fehler,
Verformungen, Anrisse, Verschleiß und
Korrosionsnarben überprüft werden.
Eine gelängte oder verschlissene Kette muss
ausgetauscht werden.
GeBrAuCH Des
LAsTAuFnAHmemiTTeLs
Das Hebegeschirr wird am Tragmittel so weit
abgelassen, dass die Klemmen am Handgriff
geführt und so an der zu transportierenden
Last angeschlagen werden können, dass sich
der Schwerpunkt der Last möglichst genau
zwischen den Hebeklemmen befindet. Mit
allen Hebeklemmen eines Hebegeschirrs ist
gleich zu verfahren: Den Arretierhebel ziehen
und den Klemmarm (Fig. 6) so weit anheben,
dass die Hebeklemme bequem bis zum Maul-
anschlag auf das Hebegut geschoben werden
kann. Anschließend den Klemmarm bei
gezogenem Arretierhebel so weit wie möglich
auf das Hebegut absenken. Der Arretierhebel
sollte immer in der untersten erreichbaren
Raste einrasten. Durch vorsichtiges Anheben
des Tragmittels werden die Klemmhebel gegen
das Hebegut gedrückt und es kann sicher
verfahren werden.
Nachdem der Arbeitsvorgang beendet wurde,
ist das Tragmittel so weit herunterzufahren,
dass das Lastaufnahmemittel entlastet bzw.
die Aufhängeöse völlig frei beweglich ist. Nun
können die Hebeklemmen vom Hebegut
genommen werden.
PrüFunG/WArTunG
Laut bestehenden nationalen/internationalen
Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des
Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach
Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine
befähigte Person geprüft werden.
ACHTunG: Die jeweiligen Einsatzbedingun-
gen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fach-
werkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung
(im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksam-
keit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf
den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hin-
sichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden
Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfun-
gen und die sachgemäße Reparaturdurchfüh-
rung nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfun-
gen und die sachgemäße Reparaturdurchfüh-
rung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um
Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen
und Gleitflächen sind leicht zu schmieren.
Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu
reinigen.
reparaturen dürfen nur von Fachwerk-
stätten, die original TiGriP-ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden.
Nach einer erfolgten Reparatur sowie nach län-
gerer Standzeit ist das Lastaufnahmemittel vor
der Wiederinbetriebnahme erneut zu prüfen.
Die Prüfungen sind vom Betreiber zu
veranlassen.
TrAnsPorT, LAGerunG, AusserBe-
TrieBnAHme unD enTsorGunG
Beim Transport des Gerätes sind
folgende Punkte zu beachten:
• Gerät nicht stürzen oder werfen, immer
vorsichtig absetzen.
• Geeignete Transportmittel verwenden.
Diese richten sich nach den örtlichen
Gegebenheiten.
Bei der Lagerung oder der
vorübergehenden Außerbetriebnahme
des Gerätes sind folgende Punkte zu
beachten:
• Das Gerät an einem sauberen, trockenen
und möglichst frostfreien Ort lagern.
• Das Gerät vor Verschmutzung, Feuchtigkeit
und Schäden durch eine geeignete Ab-
deckung schützen.
• Soll das Gerät nach der Außerbetriebnahme
wieder zum Einsatz kommen, ist es zuvor
einer erneuten Prüfung durch eine befähigte
Person zu unterziehen.
entsorgung:
Nach Außerbetriebnahme sind die Teile des
Gerätes und gegebenenfalls die Betriebsstoffe
(Öle, Fette, etc.) entsprechend den gesetz-
lichen Bestimmungen der Wiederverwertung
zuzuführen bzw. zu entsorgen.
Weitere informationen und Betriebs-
anleitungen zum Download sind unter
www.cmco.eu zu finden!
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