Anschluss An Den Rauchabzug Eines Offenen Kamins; Luftzustrom Am Installationsort Während Der Verbrennung; Zulässige / Unzulässige Brennstoffe - LA NORDICA ROSSELLA Instructions Pour L'installation, L'utilisation Et L'entretien

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oder ein Luftzwischenraum entfernt sein.
Der Unterdruck des Kamins (ZUG) muss mindestens 12 Pa (=1.2 mm Wassersäule) betragen. Die Messung muss immer bei warmem
Gerät erfolgen (nominale Heizleistung). Wenn der Unterdruck 17 Pascal übersteigt, muss er durch Einbau eines zusätzlichen Zugreglers
(Drosselklappe) am Abzugsrohr oder im Schornstein verringert werden, laut den geltenden Vorschriften.
Für ein einwandfreies Funktionieren des Geräts ist es erforderlich, dass am Installationsort genügend Verbrennungsluft zugeführt wird
(siehe Abschnitt 7).
6.3.

ANSCHLUSS AN DEN RAUCHABZUG EINES OFFENEN KAMINS

Der Rauchkanal ist der Rohrabschnitt, der das Heizungsprodukt mit dem Rauchabzug verbindet. Bei der Verbindung sind diese einfachen,
aber äußerst wichtigen Grundsätze zu beachten:
• Auf keinen Fall darf ein Rauchkanal benutzt werden, der einen geringeren Durchmesser als die Ausgangsmanschette hat, mit dem
das Heizungsprodukt ausgestattet ist.
• Jeder Meter eines horizontalen Verlaufs des Rauchkanals verursacht einen merklichen Lastverlust, der gegebenenfalls durch eine
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist;
• Der horizontale Abschnitt darf in keinem Fall 2m überschreiten (UNI 10683);
• Jeder Bogen des Rauchkanals verringert den Zug des Rauchabzugs erheblich, was gegebenenfalls durch dessen angemessene
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist.
• Die Norm UNI 10683 – ITALIA sieht vor, dass es in keinem Fall mehr als 2 Bögen oder Richtungsänderungen – einschließlich der
Mündung in den Rauchabzug – sein dürfen.
Wenn der Rauchabzug eines offenen Kamins benutzt werden soll, muss die Haube unter der Stelle der Einmündung des Rauchkanals
hermetisch verschlossen werden (Pos. A
Wenn der Rauchabzug zu groß ist (z.B. 30x40 oder 40x50 cm), muss er mit einem Rohr aus rostfreiem Stahl von mindestens 200mm
Durchmesser verrohrt werden (Pos. B), wobei darauf zu achten ist, den verbliebenen Raum zwischen dem Rohr und dem Rauchabzug
unmittelbar unter dem Schornstein fest zu schließen (Pos. C).
7. LUFTZUSTROM AM INSTALLATIONSORT WÄHREND DER VERBRENNUNG
Da die Heizungsherde ihre Verbrennungsluft aus dem Installationsraum erhalten, ist es VERBINDLICH, dass in diesen Raum eine
ausreichende Luftmenge zugeführt wird. Im Falle von hermetisch dichten Fenstern und Türen (z.B. nach dem Kriterium der Energieersparnis
gebaute Häuser) ist es möglich, dass der Eintritt von Frischluft nicht mehr gesichert ist, was den Zug des Geräts, Ihr Wohlbefinden und
Ihre Sicherheit beeinträchtigt. Daher ist eine zusätzliche Frischluftzufuhr zu sichern, und zwar mithilfe eines Außenlufteintritts, der in der
Nähe des Geräts anzubringen ist, oder durch eine Rohrleitung für die Verbrennungsluft, die nach außen oder in einen nahen belüfteten
Raum – mit Ausnahme eines Kesselraums oder einer Garage (VERBOTEN) – führt.
WICHTIG: Um eine bessere Raumsauerstoffanreicherung zu haben, kann die Verbrennungsluft des Ofens/Kamins durch die Verbindung
an die aussere Abluft direkt von Außen entnommen werden (siehe Abschnitt: 14).
Das Verbindungsrohr muss glatt sein und einen Mindestdurchmesser von 120 mm besitzen, es darf höchstens 4 m lang sein und nicht
mehr als drei Rohrbögen aufweisen. Falls es direkt nach außen führt, muss es mit einem geeigneten Windbrecher ausgestattet sein.
Der Eintritt der Verbrennungsluft in den Installationsraum darf während des Betriebs des Heizungsherds nicht verstopft sein. Es ist unbedingt
notwendig, dass in die Räume, in denen Heizungsherde mit natürlichem Kaminzug betrieben werden, so viel Luft zugeführt wird wie für die
Verbrennung erforderlich ist, d.h. bis zu 20 m³/h. Die natürliche Luftzirkulation muss durch einige feste Öffnungen nach außen gesichert
sein, deren Größe von den diesbezüglich geltenden Bestimmungen festgelegt wird. Bitten Sie den Schornsteinfeger Ihres Vertrauens um
Informationen. Die Öffnungen müssen durch Gitter geschützt sein und dürfen niemals verstopft sein. Eine in demselben oder in einem
angrenzenden Raum installierte Abzugshaube verursacht einen Unterdruck im Raum. Dieser führt zum Austritt von Verbrennungsgasen
(dichter Rauch, Geruch), daher muss eine größere Frischluftzufuhr gesichert werden.
Der Unterdruck einer Abzugshaube kann im schlimmsten Fall den Rauchabzug des Heizungsherds in einen Außenlufteintritt
verwandeln und die Rauchgase in den Raum saugen, was schwerste Folgen für die Personen haben kann.
8. ZULÄSSIGE / UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Der zulässige Brennstoff ist Scheitholz. Es sind ausschließlich Klötze von trockenem Holz anzuwenden (Wassergehalt max. 20%). Man
sollte maximal 2 oder 3 Scheitholz laden. Die Holzstücke sollten eine Länge von etwa 20-30 cm und einen Kreis von maximal 30-
35 cm haben. Das nichtgeharzte gepresste Scheitholz muss vorsichtig gebraucht werden, um für die Ausrüstung schädlichen
Überheizungen zu vermeiden, da sie einen hohen Heizwert haben.
Das als Brennstoff angewandte Holz muss einen Feuchtigkeitsgehalt unter 20% aufweisen und muss in einem trockenen Raum gelagert
werden. Das feuchte Holz macht die Anfeuerung schwieriger, denn eine größere Menge von Energie notwendig ist, um das vorhandene
Wasser verdampfen zu lassen. Der Feuchtigkeitsgehalt weist zudem den Nachteil auf, dass das Wasser bei der Temperatursenkung
sich früher in der Feuerstelle, und demzufolge im Schornstein, kondensiert, was bedeutende Russablagerungen verursacht. Demzufolge
besteht das mögliche Brandrisiko vom Ruß. Das frische Holz enthält etwa 60% von H
zu werden. Solches Holz ist in einem trockenen und belüfteten Raum (zum Beispiel unter einem Schutzdach) für mindestens zwei Jahren
vor der Anwendung zu lagern.
Unter anderen können folgende Stoffen nicht verbrannt werden: Kohle, Holzabschnitte, gefallene Stücke von Rinde und Tafeln,
feuchtes Holz oder mit Lack behandeltes Holz, Kunststoffmaterialen; in diesem Fall verfällt die Garantie über die Ausrüstung.
Papier und Pappe dürfen ausschließlich für die Anfeuerung gebraucht werden.
Die Verbrennung von Abfällen ist VERBOTEN; außerdem würde dabei der Gerät und das Schornsteinrohr beschädigt werden, man
würde die Gesundheit gefährden und die Nachbarn mit Geruchsbelästigung belasten.
Holz ist kein langandauerndes Brennmittel, aus diesem Grund ist ein kontinuierliches Heizen während der Nacht, nicht möglich.
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Abbildung 5 auf Seite
40).
O, demzufolge ist sie dafür nicht geeignet, verbrennt
2
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