Garantie - Ortovox S1 Mode D'emploi

Appareil de recherche de victimes d'avalanche
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AUFBEWAHRUNG/LAGERUNG
Das S1 nach der Tour abnehmen und an einem luftigen, trockenen
Ort in ausgeschaltetem Zustand aufbewahren. Zur Sicherstellung
einer langjährigen Funktion des ORTOVOX S1 empfehlen wir die scho-
nende Trocknung des Tragesystems. Sollte das Gerät nass geworden
sein, nie mit Heißluft trocknen. Durch Heißluft kann das ORTOVOX S1
auch nach Abkühlung einen bleibenden Funktionsschaden erleiden.
S1 vor großer Feuchtigkeit oder großer Wärme schützen. Batterien
vor Kälte schützen.

GARANTIE

Beim Kauf eines neuen ORTOVOX-LVS-Gerätes gewähren wir bei Vor-
lage der ausgefüllten Garantiekarte (siehe Gebrauchsanleitung) und
Händlerrechnung die 5-jährige ORTOVOX-Garantie ab Verkaufsdatum,
längstens jedoch 6 Jahre ab Herstellungsdatum.
Die Zahl IV/15 auf dem Siegel im Batteriefach bedeutet z.B.:
ORTOVOX-Garantie gültig bis IV. Quartal 2015; das Gerät wurde
5 Jahre vorher im IV. Quartal 2010 hergestellt. Das Siegel erinnert
zusätzlich an die empfohlene Geräteüberprüfung im IV. Quartal 2015.
Im Rahmen der ORTOVOX-Garantie werden mangelhafte Teile unent-
geltlich instand gesetzt oder das LVS-Gerät wird gegen ein bauglei-
ches Gerät ausgetauscht. Ausgenommen sind Schäden, die durch
unsachgemäße Handhabung und natürlichen Verschleiß hervorgeru-
fen werden. Bei Schäden wegen ausgelaufener Batterien erlischt die
ORTOVOX-Garantie. Batterien sind von der Garantie ausgenommen.
Eine weitergehende Gewährleistung und Folgeschäden sind ausdrück-
lich ausgeschlossen. Durchgeführte Garantieleistungen bewirken
weder eine Verlängerung der Garantiepflicht, noch beginnt damit eine
neue Garantiezeit.
30
Garantieablaufdatum:
IV/15 (= 4. Quartal 2015)
Empfohlene Geräteüberprüfung:
2015

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