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Sicherheit
2.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung oder
nationale Entsprechungen.
Der Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet:
Eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen
Inspektion und Wartung gemäß DIN EN 13564 durchführen zu lassen
Sicherheitsunterweisungen durchzuführen
Gegen die Benutzung durch Unbefugte zu sichern
WARNUNG
Spannungsführende Teile!
Bei Tätigkeiten an elektrischen Leitungen und Anschlüssen Folgendes beachten:
Für alle elektrischen Arbeiten an der Anlage gelten die nationalen Sicherheitsvorschriften.
Die Anlage muss über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsfehlerstrom von nicht
mehr als 30 mA versorgt werden.
ACHTUNG
Anlage freischalten!
Sicherstellen, dass die elektrischen Geräte während der Arbeiten von der Spannungsversorgung getrennt sind.
Die elektrischen Geräte gegen Wiedereinschalten sichern.
010-842E
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